Zugang zu Gesundheit
Zugang zu Gesundheit
Beim Thema des Zugangs zur Gesundheitsversorgung wird zunehmend deutlich, dass Gesundheitsversorgung und ordnungspolitische Maßnahmen voneinander getrennt konzipiert und durchgeführt werden sollten. So wird v.a. die Übermittlungspflicht öffentlicher Einrichtungen – beispielsweise Gesundheitsamts bei Asylbewerber:innen nach Beantragung eines Behandlungsscheins oder auch von Gesundheitseinrichtungen bei Notfällen – an Ausländerbehörden kritisiert (Mediendienst Integration, 2020). Hier wäre eine erweiterte Schweigepflicht auf Gesundheitseinrichtungen, die ärztlich geleitet werden denkbar. Verschiedene Akteur:innen fordern die Ausstellung anonymer Krankenscheine, wie zum Beispiel in Thüringen praktiziert (ebd.; Ludwig, 2020). Auch Berlin hat im Rahmen der Pandemie anonyme Krankenscheine für Menschen ohne Papiere eingeführt, die von einer unabhängigen medizinischen Stelle vergeben werden (ebd.). Insgesamt gibt es jedoch nur wenige Daten zum Zugang zur Gesundheitsversorgung von Geflüchteten und Asylsuchenden (Altgeld, 2018).
Bekannt hingegen ist, dass der Zugang zu Gesundheitsversorgung mithilfe einer Gesundheitskarte vereinfacht werden kann. Daher gilt es zu prüfen, ob diese flächendeckend eingeführt werden kann. Auch der Zugang zu psychologischen und psychatrischen gesundheitlichen Diensten sollte grundsätzlich, besonders aber im Zusammenhang mit der aktuellen Krise vereinfacht und verstärkt werden.
Neben strukturellen Herausforderungen können auch migrationsspezifische Faktoren Zugangsbarrieren bilden: geringe Deutschkenntnisse sowie mangelnde Information zu Versorgungskonzepten und Strukturen erschweren oft den Zugang zur Gesundheitsversorgung (Borde & Blümel, 2020). Krankenkassen übernehmen die Kosten für einen Covid-19-Test auch für nicht versicherte Personen, wenn dieser vom Gesundheitsamt veranlasst wurde (Mediendienst Integration, 2020). Allerdings besteht weiterhin die Übermittlungspflicht und es bleibt offen, inwiefern die Behandlung sichergestellt wird (ebd.).
Viele Bundesländer haben daher im Rahmen der Pandemie Maßnahmen ergriffen und Informationsmaterialien in mehreren Sprachen zur Verfügung gestellt; auch beim Bund werden diese z.B. auf der Website der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung gebündelt (Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, o.J.). Dennoch mangelt es an Informationsmaterialien für Analphabet:innen, sehbehinderte oder hörgeschädigte Personen. Kurzfristig sollten diese Ressourcen auch für proaktive Impfkampagnen genutzt und gegen Mis- und Desinformation eingesetzt werden.
Das Thema Gesundheitsversorgung betrifft Menschen mit Behinderung und Menschen mit chronischen Krankheiten in besonderem Maße. Sie stehen nicht nur unter dem Risiko von schweren Krankheitsverläufen im Falle einer Infektion mit dem Coronavirus. Eine Selbstisolation ist für betroffene Menschen oft nur erschwert möglich, da sie spezielle Bedürfnisse in Bezug auf medizinische oder psychologische Hilfe sowie Pflege haben, welche unter Isolation nicht erfüllt werden können (Pulrang, 2020). Hinzu kommt das Problem einer Triage-Situation, also einer Situation, in der nicht mehr alle Covid-19-Patient:innen beatmet werden können. Hierzu gibt es zurzeit noch keine gesetzliche Grundlage. Es gibt Handlungsempfehlungen der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI), welche beschreiben, nach welchen Kriterien die zu knappen Behandlungskapazitäten verteilt werden sollen. Diese sind jedoch als diskriminierend gegenüber Menschen mit Behinderung einzustufen (Deutsches Institut für Menschenrechte (DIMR), 2020). „Es besteht die Besorgnis, aufgrund von Beeinträchtigungen und Vorerkrankungen eine schlechtere Einstufung zu erhalten und dadurch medizinisch schlechter behandelt oder gar von einer lebensrettenden Behandlung ausgeschlossen zu werden.“ (ebd.)
Der intersektionale Kontext von Flucht und Behinderung ist bisher noch wenig erforscht und es herrscht ein Mangel an verlässlichen Daten. Schätzungen zufolge sind etwa 15% aller geflüchteten Menschen weltweit von behinderungsspezifischer oder medizinisch induzierter Schutzbedürftigkeit betroffen (Otten, 2019). Auch für Deutschland gilt, dass bereits vor der Corona-Pandemie erhebliche Informations-, Beratungs- und Versorgungslücken für Geflüchtete mit Behinderung, wie etwa eine verspätete oder keine medizinische und soziale Betreuung und Versorgung nach der Erstaufnahme oder eine fehlende Barrierefreiheit in den Gemeinschaftsunterkünften bestand (ebd.). So gibt es für die Post-Corona-Lage noch zusätzlichen Forschungsbedarf.
Frauen* sehen sich vielfach einer zusätzlich erschwerten Situation gegenüber. Wie UN Women konstatiert, sind Frauen* mit einer Behinderung oder Frauen*, die sich um Menschen mit Behinderungen kümmern, besonders vulnerabel (2020). Das erhöhte Risiko von häuslicher Gewalt, welches Covid-19 und die Maßnahmen der Eindämmung hervorgerufen haben, wurde nochmals verstärkt (UNDP, 2020). Frauen* mit Behinderung stehen Herausforderungen im Zugang zu legaler Beratung oder sexueller sowie reproduktiver Gesundheitsversorgung gegenüber (ebd.). In Anbetracht der Tatsache, dass Frauen* mit Fluchterfahrung, insbesondere im Falle eines undokumentierten Aufenthalts, Schwierigkeiten beim Zugang zu Grundversorgung haben und das insbesondere während der Corona-Pandemie (Gottardo / Cyment 2020), lassen sich die negativen Folgen für Frauen* mit Fluchterfahrung und Behinderung nur abschätzen.
Seit dem 19. Januar 2021 besteht bundesweit eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Bundesregierung hat im Februar 2021 50 Millionen FFP2-Masken für Personen bereitgestellt, die Arbeitslosengeld II beziehen. Die betroffenen Personen haben einmalig Anspruch auf zehn kostenlose Schutzmasken (Die Bundesregierung, 2021). Asylbewerber:innen erhalten keine FFP2-Masken vom Bund. Die Bundesregierung begründet das damit, dass viele Asylbewerber:innen nicht gesetzlich krankenversichert sind und geht davon aus, dass die Bundesländer entsprechende Maßnahmen ergreifen (Redaktionsnetzwerk Deutschland, 2021). Der Deutsche Caritasverband bemängelt, dass nicht nur Asylsuchende, sondern auch Personen ohne legalen Aufenthaltsstatus sowie Wohnungslose durch die Regelung keine angemessene Unterstützung erhalten (Langendorf, 2021). Über Beratungsstellen oder Notunterkünfte wäre es jedoch möglich, auch an diese betroffenen Personen Masken zu verteilen (ebd.). In Bayern, wo es schon früher eine Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln und Läden gab, wurden insgesamt 2,5 Millionen kostenlose Masken an Bedürftige ausgegeben (Gerl et al., 2021). Die Verteilung über die Kommunen sei aber recht kompliziert (ebd.) und zunächst waren auch hier Asylbewerber:innen nicht mit einbezogen (Woitsch, 2021). Die Verteilung von kostenlosen medizinischen Masken an Personen, die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Unterstützung erhalten, wird nun von den Landratsämtern geregelt und sei eine logistische Herausforderung (ebd.).
Insbesondere seit der weltweiten Zulassung von verschiedenen Impfstoffen stellt sich die Frage nach dem Zugang für Geflüchtete und Migrant:innen.[1] Bereits am 27. November 2020 hat die Internationale Organisation für Migration (IOM) Staaten dringlich dazu aufgerufen, Migrant:innen in ihre Impfpläne einzubeziehen (2020). Es besteht eine hohe Gefahr, dass Migrant:innen und Geflüchtete auch hier zurückgelassen werden, was nicht nur eine wiederholte Benachteiligung von bereits marginalisierten Gruppen darstellen, sondern auch der nachhaltigen Bekämpfung des Virus‘ im Weg stehen würde (IFRC, 2020).
Die Impfreihenfolge des Bundesgesundheitsministeriums bezieht Migrant:innen und Geflüchtete in den ersten beiden Prioritätsstufen implizit über die Impfangebote für Beschäftigte in den Pflege- und Gesundheitssektoren mit ein (Bundesministerium für Gesundheit (BMG), 2021). Während in den Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) Bewohner:innen und Tätige in Gemeinschaftsunterkünften noch im dritten Schritt genannt werden (RKI, 2021), werden in der offiziellen Impfkampagne des BMG bereits im zweiten Schritt mit hoher Priorität „Personen, die insbesondere in Flüchtlings- und Obdachloseneinrichtungen untergebracht oder tätig sind“ (BMG, 2021) miteinbezogen. Der dritte Schritt nimmt zudem „Personen, mit prekären Arbeits- und Lebensbedingungen“ in den Blick, und damit wohl einen großen Anteil an Migrant:innen und Geflüchteten. Der deutsche Impfplan nennt jedoch undokumentierte Migrant:innen nicht explizit. Andere europäische Staaten wie Frankreich, Italien, Spanien oder die Niederlande dagegen tun das (Zivkovic, 2021). Es bestehen allerdings Bedenken, dass selbst bei einer Einbeziehung undokumentierter Migrant:innen in nationale Impfpläne, diese nur schwer erreicht werden können. Dazu müssen Strategien entwickelt und nicht-staatliche Organisationen mit einbezogen werden (ebd.).
Sorge besteht außerdem in Bezug auf die Bereitschaft, sich impfen zu lassen. Eine Studie des globalen Forschungsforums Ipsos hat ergeben, dass sich die Impfbereitschaft global zwischen Mitte Dezember 2020 und Ende Januar 2021 erhöht hat (2021). In Deutschland liegt sie der Studie zufolge die Impfbereitschaft Ende Januar 2021 bei 68 Prozent und damit bei „fairly high“ – eine höhere Impfbereitschaft gibt es etwa in Großbritannien (89%), Brasilien (88%), Italien (80%) oder den USA (71%). Dennoch ist die Anzahl der Personen, die sich auf jeden Fall impfen lassen würden in Deutschland, im Gegensatz zu der der Erhebung zwischen dem 17. bis 20. Dezember 2020, nur um drei Prozentpunkte angestiegen (ebd.). Eine Umfrage des Hamburg Center for Health Economics (HCHE) stellt heraus, dass die Impfbereitschaft höher liegt, je höher der Informationsstand über die Pandemie allgemein ist (HCHE, 2021). Angesichts von Sprachbarrieren oder anderen Gründen für Fehl- oder Desinformation könnte sich dies insbesondere unter Migrant:innen und Geflüchteten auswirken. Informationskampagnen in mehreren Sprachen, wie sie Ministerien, Ämter, Flüchtlingsräte und Medien zur Verfügung stellen, sind daher gute Praxis (vgl. die Liste beim Mediendienst Integration 2020).
[1] Eine Übersicht zu den verschiedenen Impfstoffen und den Zulassungsverfahren findet sich beispielsweise von Zimmer, Corum & Wee unter https://www.nytimes.com/interactive/2020/science/coronavirus-vaccine-tracker.html
Altgeld, T. (2018). Bestandsaufnahme von Interventionen (Modelle guter Praxis) zur Gesundheitsförderung und Prävention bei Menschen mit Migrationshintergrund. Abgerufen 20.10.2020, von https://www.gkv-buendnis.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/Bestandsaufnahme_Migration_Altgeld_2018.pdf
Borde, T., & Blümel, S. (2020). Gesundheitsversorgung und Migrationshintergrund. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Abgerufen 20.10.2020, von https://www.leitbegriffe.bzga.de/systematisches-verzeichnis/strukturen-settings-und-zielgruppen/gesundheitsfoerderung-und-migrationshintergrund/
BMG. (2021). Fragen und Antworten zur Coronavirus-Impfverordnung. Abgerufen 12.02.2021, von https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/faq-covid-19-impfung/faq-impfverordnung.html#c20411
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Gerl, M., Glas, A., & Kästner, A. (2021). Die Verteilung der FFP2-Masken für Bedürftige läuft nicht reibungslos. Abgerufen 07.03.2021, von https://www.sueddeutsche.de/bayern/bayern-coronavirus-ffp2-masken-beduerftige-1.5182594
Gottardo, C. & Cyment, P. (2020). How COVID-19 affects Women in Migration. Friedrich-Ebert-Stiftung. Abgerufen 14.12.2020, von https://www.fes.de/en/displacement-migration-integration/article-page-flight-migration-integration/how-covid-19-effects-women-in-migration-1-1
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